Vereinssatzung
Vereinssatzung
SATZUNG des Aachener Klenkes Komitee e. V.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen: „AACHENER KLENKES KOMITEE e. V. (AKK)“
- Er hat den Sitz in Aachen
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Vereinszweck
- Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke gemäß Abgabenordnung §§ 51ff.
- Förderung und Unterstützung von Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen deren Aufgabe unter anderem die Betreuung von Kindern – insbesondere hilfsbedürftigen und / oder behinderten Kindern – ist.
- Die Umsetzung erfolgt durch Betreuung, Organisation von Sommerfesten, Ausflügen, Weihnachtsfeiern und kulturellen Aktivitäten.
- Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und keine politischen, religiösen oder militärischen Ziele. Mittel dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
- Keine politischen, religiösen oder militärischen Zwecke.
§ 3 Mitgliedschaft
Natürliche und juristische Personen können beitreten. Personen mit extremistischen Ansichten werden ausgeschlossen. Der Vorstand entscheidet über Aufnahmeanträge. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (zum Jahresende mit 3 Monaten Frist), Ausschluss oder Tod. Ausschluss erfolgt bei Verstößen oder sechs Monaten Beitragsrückstand.
§ 4 Beiträge
Aufnahmegebühr: 44,00 €. Jahresbeitrag: 111,00 € (zu Jahresbeginn fällig). Bei Austritt während des Jahres erfolgt keine Rückerstattung. Mitglieder erhalten den „Öcher Klenkes“ in Silber als Mitgliedsabzeichen und müssen diesen bei Austritt zurückgeben.
§ 5 Organe des Vereins
Organe sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus vier gleichberechtigten Mitgliedern. Der Gesamte Vorstand hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit.
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung tagt mindestens jährlich mit mindestens zweiwöchiger Ankündigungsfrist. Außerordentliche Versammlungen sind bei Bedarf oder auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder einzuberufen. Beschlüsse erfordern einfache Mehrheit; Stimmrecht ist nicht übertragbar.
§ 7 Satzungsänderung
Satzungsänderungen erfordern Zweidrittelmehrheit. Der Vorstand kann formale Änderungen eigenständig vornehmen.
§ 8 Auflösung und Vermögensbindung
Auflösung erfordert Zweidrittelmehrheit anwesender Mitglieder. Das Vereinsvermögen fällt an die Josefs-Gesellschaft e.V. in Köln zur Unterstützung des Vinzenz-Heimes.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 20.06.2018 beschlossen.
