Vereinssatzung

Vereinssatzung

SATZUNG des Aachener Klenkes Komitee e. V.

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen: „AACHENER KLENKES KOMITEE e. V. (AKK)“
  2. Er hat den Sitz in Aachen
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

§ 2 Vereinszweck

  1. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke gemäß Abgabenordnung §§ 51ff.
  2. Förderung und Unterstützung von Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen deren Aufgabe unter anderem die Betreuung von Kindern – insbesondere hilfsbedürftigen und / oder behinderten Kindern – ist.
  3. Die Umsetzung erfolgt durch Betreuung, Organisation von Sommerfesten, Ausflügen, Weihnachtsfeiern und kulturellen Aktivitäten.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke und keine politischen, religiösen oder militärischen Ziele. Mittel dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden.
  5. Keine politischen, religiösen oder militärischen Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen können beitreten. Personen mit extremistischen Ansichten werden ausgeschlossen. Der Vorstand entscheidet über Aufnahmeanträge. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (zum Jahresende mit 3 Monaten Frist), Ausschluss oder Tod. Ausschluss erfolgt bei Verstößen oder sechs Monaten Beitragsrückstand.

§ 4 Beiträge

Aufnahmegebühr: 44,00 €. Jahresbeitrag: 111,00 € (zu Jahresbeginn fällig). Bei Austritt während des Jahres erfolgt keine Rückerstattung. Mitglieder erhalten den „Öcher Klenkes“ in Silber als Mitgliedsabzeichen und müssen diesen bei Austritt zurückgeben.

§ 5 Organe des Vereins

Organe sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Der Vorstand besteht aus vier gleichberechtigten Mitgliedern. Der Gesamte Vorstand hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tagt mindestens jährlich mit mindestens zweiwöchiger Ankündigungsfrist. Außerordentliche Versammlungen sind bei Bedarf oder auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder einzuberufen. Beschlüsse erfordern einfache Mehrheit; Stimmrecht ist nicht übertragbar.

§ 7 Satzungsänderung

Satzungsänderungen erfordern Zweidrittelmehrheit. Der Vorstand kann formale Änderungen eigenständig vornehmen.

§ 8 Auflösung und Vermögensbindung

Auflösung erfordert Zweidrittelmehrheit anwesender Mitglieder. Das Vereinsvermögen fällt an die Josefs-Gesellschaft e.V. in Köln zur Unterstützung des Vinzenz-Heimes.

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 20.06.2018 beschlossen.

Aktuelle Satzung als PDF Datei